Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen zur DMV/MSJ Tretcar-Hessenmeisterschaft 2010

Veranstalter und Herausgeber:
Motorsportjugend Hessen im DMV-Hessen
Am Thasberg 1 · 64668 Rimbach
Tel./Fax 06253/6445
Die Motorsportjugend (MSJ) im DMV Hessen e.V., Am Thasberg 1, 64668 Rimbach, schreibt eine Tretcar-Hessenmeisterschaft wie folgt aus:
Teilnehmer / innen
Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder bis 11 Jahre entsprechend der Klasseneinteilung.
Die Anmeldung erfolgt vom Bewerber auf dem Formblatt für Hessenmeisterschaften und ist bei den Veranstaltern erhältlich.
Wertungsläufe
Alle Ergebnisse der in dieser Ausschreibung aufgeführten Tretcar-Veranstaltungen, die durch die DMV-Clubs in Hessen angeboten werden, werden zur Jahreswertung für die Tretcar-Hessenmeisterschaft herangezogen.
Aus der folgenden Tabelle ist ersichtlich, wie viele Ergebnisse maximal in die Hessenmeisterschaftswertung einfließen. Die Zahl ist abhängig von den durchgeführten Veranstatltungen.
| Veranstaltungen | Wertung |
|---|---|
| 14 | 10 |
| 13 | 9 |
| 12 | 8 |
| 11 | 8 |
| 10 | 7 |
| 9 | 6 |
| 8 | 6 |
| 7 | 5 |
| 6 | 4 |
| 5 | 4 |
| 4 | 0 |
| 3 | 0 |
| 2 | 0 |
| 1 | 0 |
Für die offizielle Hessenmeisterschaftswertung ist die Ergebnisliste der Veranstalter maßgeblich.
Sieger / in der einzelnen Klassen ist das Kind, das bei den ausgeschriebenen und durchgeführten Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Streichergebnisse die höchste Punktzahl erreicht. Es ist der Mehrstart zur Tageswertung zulässig, aber zur Hessenmeisterschaft werden nur die beiden ersten Läufe addiert und gewertet.
Klasseneinteilung
- Klasse 1:
- Jahrgänge 2007,2006, am Starttag mindestens 3 Jahre alt
- Klasse 2:
- Jahrgänge 2005, 2004
- Klasse 3:
- Jahrgänge 2003, 2002
- Klasse 4:
- Jahrgänge 2001, 2000, 1999
Fahrzeuge
Die jeweiligen Veranstalter stellen verschiedene Tretcars zur Verfügung. Mit diesen Fahrzeugen haben die Teilnehmer/innen ihre Wertungsläufe zu absolvieren. Ein Start mit dem eigenen Tretcar ist unzulässig.
Ausrüstung
Für die Sicherheit besteht Helmpflicht. Die Veranstalter werden gebeten, Fahrradhelme zur Verfügung zu stellen.
Nennungen und Nenngeld
Nennungen sind schriftlich an den Veranstalter durch ihn vorbereitete Starterkarten zu richten. Sie sind im Nennbüro erhältlich. Mit der Nennung ist die Haftungsverzichterklärung unterschrieben abzugeben. In ihr müssen Geburtsdatum und MSJ-Nr. enthalten sein. Diese Erklärung gilt für das Jahr 2010. Vornennungen sind nicht zulässig. Nennungen sind nur auf den vom Veranstalter bereitgestellten Formularen gültig und können nur am Nennbüro des Veranstalters vom Teilnehmer persönlich oder einem beauftragten Betreuer abgegeben werden. Die Nennung muss vom Erziehungsberechtigten oder dessen Beauftragten unterschrieben sein. Das Nenngeld beträgt pro Veranstaltung zur Hessenmeisterschaft 3 € und beinhaltet einen Probelauf und zwei Wertungsläufe. Bei der Zweitnennung werden wieder 3 € fällig und der Probelauf entfällt. Nennungsschluss ist auf 15 Uhr festzusetzen.
Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer /innen vorbehaltlos die Bestimmungen der Ausschreibung, insbesondere die Haftungsausschlussbestimmungen an. Nenngeld wird nur zurückgezahlt, wenn die Veranstaltung abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird. Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Teilnehmer/innen mit verletzungsbedingten Einschränkungen Gipsverbände oder ähnliches), die den Bewegungsablauf einengen, dürfen nicht zum Start zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft der Veranstaltungsleiter in Absprache mit dem Schiedsrichter. Wenn ein/e Teilnehmer/in eine Verletzung bewusst verschweigt, kann sie/er von der Wertung ausgeschlossen werden und der Versicherungsschutz erlischt.
Haftungsverzicht
Die/ der Teilnehmer/in nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der/die Teilnehmer/innen (und dessen gesetzliche Vertreter) verzichten mit Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittene Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den DMSB, die dmsj, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, den Veranstalter, dessen Beauftragte, Behörden und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter, allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Versicherungen
Der Veranstalter muss eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung abschließen. Ebenso ist eine Funktionärs- und Zuschauer- Unfallversicherung abzuschließen.
Streckenposten
Als verantwortliche Streckenposten dürfen nur Erwachsene fungieren. Der Veranstalter setzt einen Sachrichter ein, welcher die Fehler der Teilnehmer/innen eigenverantwortlich und gut sichtbar mit einer Tafel anzeigt.
Schiedsrichter
Bei den Veranstaltungen ist jeweils ein/e Schiedsrichter/in erforderlich, um die sich die Veranstalter rechtzeitig bemühen müssen. Er/sie hat die Aufgabe, sich 30 Minuten vor der Veranstaltung vom ordnungsgemäßen Parcoursaufbau und dem einwandfreien technischen Zustand der Fahrzeuge zu überzeugen.
Kurzausschreibung
Jeder Veranstalter hat mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Kurzausschreibung mit allen für die Veranstaltung wichtigen Daten an die beteiligten Clubs, sowie an die DMV/MSJ Geschäftsstelle nach Eschbach zu schicken.
Organisations- und Parcoursplan
Der Veranstalter hat neben den diversen Genehmigungen einen Organisationsplan der Veranstaltung, einen Parcoursplan und ein Exemplar der Haftungsverzichterklärung öffentlich auszuhängen.
Parcoursbestimmungen
Gefahren wird eine Slalomstrecke bis max. 150 Meter Streckenlänge, die mit Pylonen abgesteckt ist. Den Veranstaltern wird empfohlen, die Streckenführung so zu wählen, dass ein Rundkurs gefahren werden kann. Die Aufgabenstellung muss mindestens aus einer Spurgasse mit jeweils rechts und links 5 Pylonen, einer Wende von 180 Grad, mindestens einem Tor und einigen Pylonen nach Schweizer Slalomart bestehen. Der Parcours kann auf einer Straße oder einem Platz mit Beton oder Asphaltbelag aufgebaut sein. Hallenveranstaltungen sind auch möglich.
Mindestabstand bei den einzelnen Toren beträgt 1,10 Meter. Der Abstand zwischen den Hindernissen beträgt mindestens 2,30 Meter. Die Pylonen der gegenüber liegenden Streckenteile müssen mindestens um die doppelte Torbreite auseinander liegen. Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein.
Wertungsaufgaben:
- Pylonentor:
- Ein Pylonentor besteht aus zwei Pylonen.
- Halbe Wende 90°/ ganze Wende 180°:
- Jeweils durch drei in einen Dreieck unmittelbar nebeneinander angeordneten Pylone aufgebaut.
- Spurgasse:
- Eine Spurgasse besteht aus mindestens 3 bis max. 5 Pylonen pro Seite. Die Pylonen werden Bodenplatte an Bodenplatte aufgestellt und gesamtheitlich markiert. Eine Spurgasse muss immer gerade aufgebaut sein.
- Schweizer Slalom:
- Der "Schweizer" ist eine Folge von Pylonen in einer Linie, die wechselseitig zu durchfahren sind. Die erste Einfahrt muss eindeutig vorgegeben sein. Ein "Schweizer" muss in einer geraden Linie stehen.
Während der Veranstaltung darf der Parcours nicht verändert werden. Die Teilnehmer haben die Aufgabe, die vorgeschriebene Fahrtstrecke zweimal auf Bestzeit zu durchfahren. Die Zeitnahme erfolgt mit einer Lichtschranke.
Die Zeitnahme muss mit einer Genauigkeit von 1/100 Sekunden erfolgen. Die Lichtschranke ist auf die Vorderräder des Tretcars auszurichten. Der Start erfolgt aus dem Stand.
Der Start erfolgt einzeln, von der Vorstartlinie aus, die sich 1,50 Meter vor der Startlinie befindet. Sobald das Startsignal gegeben wird, darf gestartet werden. Es wird nicht klassenweise gestartet. Die Teilnehmer/innen fahren in der Reihenfolge der Nennungsabgabe ihre Probe- und Wertungsläufe. Sie werden zum Start durch den Streckensprecher aufgerufen. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet!
Sicherheitsbestimmungen
Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen. Zu festen Hindernissen und Zuschauerplätzen soll ein Mindestabstand von ca. 3m von der Parcours-Außenlinie eingehalten werden. Bei geringeren Abständen müssen Hindernisse (z.B. Gitter, Masten etc.) und Zuschauerplätze durch Strohballen, Reifenketten oder ähnliches abgesichert werden. Der Mindestabstand soll 2m von der Parcoursaußenlinie betragen. Für Sicherheitseinrichtungen ist der Veranstalter verantwortlich.
Strafzeiten
Das Verschieben und Umwerfen von Pylonen wird mit Strafzeiten belegt. Im einzelnen sind dies:
Verschieben oder Umwerfen eines Pylonen 2 Strafsekunden
Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe 10 Strafsekunden
Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen. ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend. Bei Spurgassen wird pro Seite nur ein Fehler angerechnet, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben sind. Ein Tor gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifahrt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen, ansonsten werden die Fehler gewertet. Wird der "Schweizer Slalom" von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser grundsätzlich als ausgelassenes Tor. Als Fehler werden nur Pylonen angesehen, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben oder geworfen werden.
- Verstoß gegen erlassene Bestimmungen,
- Nichtbefolgen von Funktionärsanweisungen,
- Fremde Hilfe (anschieben oder ähnliches)
führt zum Wertungsausschluss.
Wertung
Die Wertung erfolgt nach Fahrzeit und Strafsekunden. Die Fahrzeiten der beiden Wertungsläufe und evtl. Strafsekunden werden addiert und ergeben die Gesamtfahrzeit. Der/die Fahrer/in mit der kürzesten Gesamtfahrzeit (einschließlich Strafsekunden) ist Sieger seiner Klasse. Bei ex aequo entscheidet die kürzere Fahrzeit des besseren Laufes. Zur Wertung werden nur die beiden ersten Wertungsläufe herangezogen.
Siegerehrung
Die Siegerehrung ist Bestandteil jeder Veranstaltung, und findet im Anschluss statt. In jeder Klasse werden 30% Pokale ausgegeben. Mindestens aber drei. Weitere Ehrenpreise bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Bei Gleichstand werden beide gleich gewertet, jedoch der nächst tiefere Platz wird nicht belegt. Preise werden nicht nachgereicht.
Punktewertung
Die Wertung der DMV-Tretcar-Hessenmeisterschaft wird nach folgender Tabelle vorgenommen:
| 1. Platz | 100 Punkte |
| 2. Platz | 95 Punkte |
| 3. Platz | 90 Punkte |
| 4. Platz | 85 Punkte |
| 5. Platz | 80 Punkte |
| 6. Platz | 75 Punkte |
| 7. Platz | 70 Punkte |
| 8. Platz | 65 Punkte |
| ... | |
| 20. Platz | 5 Punkte |
Ab dem 21. Platz erhält jeder Teilnehmer/in 1 Punkt.
Meisterschaftswertung
Der/die Teilnehmer/in mit der höchsten Punktzahl in der Klasse ist DMV/MSJ Tretcar Hessenmeister/in.
Sind mindestens 5 Teilnehmer in einer Klasse, werden 3 Pokale vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung eines Preises besteht nicht.
Auswertung und Meisterschaft
Die Auswertung erfolgt durch den DMV Hessen. Die Veranstalter müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung eine Ergebnisliste mit Angabe der Daten an das DMV/MSJ- Sekretariat Hessen, nach Rimberg schicken.
Des weiteren ist eine Ausfertigung an den Tretcar-Referenten zu senden.
| Name Club | Ort Straße | Geb. Datum MSJ. Nr. | 1. Lauf 2. Lauf | Gesamtzeit Punkte | |
|---|---|---|---|---|---|
| usw. | |||||
| 1. | Mustermann, Karl MSC Scharfe Kurve | 23670 Besendorf Bachgasse 7 | 02.01.2000 80111 | 56,23 55,34 | 1.51,57 100 |
| 2. | Bianca Kirsch MSC Kurbelwelle | 24615 Strohdorf Fichtenstraße 5 | 08.02.2001 81239 | 58,12 57,32 | 1.55,44 95 |
| 3. | Dani Schrof AMC Fuchskaute | 36720 Kugeldorf Tannenweg 3 | 17.05.1999 79977 | 59,89 57,01 | 1.56,90 90 |
| 4. | Artur Schatz MC Heißerstuhl | 37850 Schönstadt Waldstr.17 | 31.12.1999 86888 | 59,12 59,11 | 1.58,23 85 |
| 5. | Diana Förster MSC Schönberg | 22657 Schönberg Bahnhofstr. 23 | 06.06.2001 99999 | 59,03 1.02,14 | 2.01,17 80 |
Allgemeines
Die Veranstaltungen dienen in erster Linie der Verkehrserziehung der Kinder ab dem frühesten Alter. Über den sportlichen Wettbewerb soll einer möglichst große Zahl von Kindern und Jugendlichen die Verkehrserziehung nahegebracht werden. Bereits ab dem frühesten Alter sollen die Jugendlichen die Möglichkeit haben, an Tretcar-Turnieren teilzunehmen. Die einzelnen Veranstaltungen sind offen für alle Jugendlichen innerhalb der Altersbeschränkungen. Eine Clubmitgliedschaft in einem DMV-Ortsclub wird empfohlen, ist aber zweitrangig.
Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der dmsj (deutsche motorsport Jugend im DMSB) unter den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeforderten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Allen Teilnehmern ist der Genuss von Alkohol und Drogen untersagt. Für Funktionäre gilt das Gleiche. Anordnungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.
Die Haftungsverzichterklärung ist Bestandteil des Nennungsformulares der Veranstaltung.
Ausschreibungen und Durchführungsbestimmungen der Tretcar-Hessenmeisterschaft sind bei der MSJ Geschäftsstelle in Eschbach oder beim Veranstalter erhältlich.
Verschiedenes
Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Etwaige Ausführungsbestimmungen für regionale oder sonstige Meisterschaften gelten zusätzlich, können aber diese Bestimmungen der Rahmenausschreibung nicht außer Kraft setzen. Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Slalomleiter.
Die Rahmenausschreibung für dmsj -Tretcar- Veranstaltungen sowie evtl. Ergänzungsbestimmungen wird/werden ausgehängt.





