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Ausschreibung und Durchführungsbestimmungen zur DMV/MSJ Tretcar-Hessenmeisterschaft 2010


Veranstalter und Herausgeber:
Motorsportjugend Hessen im DMV-Hessen
Am Thasberg 1 · 64668 Rimbach
Tel./Fax 06253/6445

Die Motorsportjugend (MSJ) im DMV Hessen e.V., Am Thasberg 1, 64668 Rimbach, schreibt eine Tretcar-Hessenmeisterschaft wie folgt aus:

Teilnehmer / innen

Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder bis 11 Jahre entsprechend der Klasseneinteilung.
Die Anmeldung erfolgt vom Bewerber auf dem Formblatt für Hessenmeisterschaften und ist bei den Veranstaltern erhältlich.

Wertungsläufe

Alle Ergebnisse der in dieser Ausschreibung aufgeführten Tretcar-Veranstaltungen, die durch die DMV-Clubs in Hessen angeboten werden, werden zur Jahreswertung für die Tretcar-Hessenmeisterschaft herangezogen.
Aus der folgenden Tabelle ist ersichtlich, wie viele Ergebnisse maximal in die Hessenmeisterschaftswertung einfließen. Die Zahl ist abhängig von den durchgeführten Veranstatltungen.

VeranstaltungenWertung
1410
139
128
118
107
96
86
75
64
54
40
30
20
10

Für die offizielle Hessenmeisterschaftswertung ist die Ergebnisliste der Veranstalter maßgeblich.
Sieger / in der einzelnen Klassen ist das Kind, das bei den ausgeschriebenen und durchgeführten Veranstaltungen unter Berücksichtigung der Streichergebnisse die höchste Punktzahl erreicht. Es ist der Mehrstart zur Tageswertung zulässig, aber zur Hessenmeisterschaft werden nur die beiden ersten Läufe addiert und gewertet.

Klasseneinteilung

Klasse 1:
Jahrgänge 2007,2006, am Starttag mindestens 3 Jahre alt
Klasse 2:
Jahrgänge 2005, 2004
Klasse 3:
Jahrgänge 2003, 2002
Klasse 4:
Jahrgänge 2001, 2000, 1999

Fahrzeuge

Die jeweiligen Veranstalter stellen verschiedene Tretcars zur Verfügung. Mit diesen Fahrzeugen haben die Teilnehmer/innen ihre Wertungsläufe zu absolvieren. Ein Start mit dem eigenen Tretcar ist unzulässig.

Ausrüstung

Für die Sicherheit besteht Helmpflicht. Die Veranstalter werden gebeten, Fahrradhelme zur Verfügung zu stellen.

Nennungen und Nenngeld

Nennungen sind schriftlich an den Veranstalter durch ihn vorbereitete Starterkarten zu richten. Sie sind im Nennbüro erhältlich. Mit der Nennung ist die Haftungsverzichterklärung unterschrieben abzugeben. In ihr müssen Geburtsdatum und MSJ-Nr. enthalten sein. Diese Erklärung gilt für das Jahr 2010. Vornennungen sind nicht zulässig. Nennungen sind nur auf den vom Veranstalter bereitgestellten Formularen gültig und können nur am Nennbüro des Veranstalters vom Teilnehmer persönlich oder einem beauftragten Betreuer abgegeben werden. Die Nennung muss vom Erziehungsberechtigten oder dessen Beauftragten unterschrieben sein. Das Nenngeld beträgt pro Veranstaltung zur Hessenmeisterschaft 3 € und beinhaltet einen Probelauf und zwei Wertungsläufe. Bei der Zweitnennung werden wieder 3 € fällig und der Probelauf entfällt. Nennungsschluss ist auf 15 Uhr festzusetzen.
Mit Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer /innen vorbehaltlos die Bestimmungen der Ausschreibung, insbesondere die Haftungsausschlussbestimmungen an. Nenngeld wird nur zurückgezahlt, wenn die Veranstaltung abgesagt oder die Nennung abgelehnt wird. Der Veranstalter ist berechtigt, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Teilnehmer/innen mit verletzungsbedingten Einschränkungen Gipsverbände oder ähnliches), die den Bewegungsablauf einengen, dürfen nicht zum Start zugelassen werden. Diese Entscheidung trifft der Veranstaltungsleiter in Absprache mit dem Schiedsrichter. Wenn ein/e Teilnehmer/in eine Verletzung bewusst verschweigt, kann sie/er von der Wertung ausgeschlossen werden und der Versicherungsschutz erlischt.

Haftungsverzicht

Die/ der Teilnehmer/in nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Der/die Teilnehmer/innen (und dessen gesetzliche Vertreter) verzichten mit Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittene Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den DMSB, die dmsj, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, den Veranstalter, dessen Beauftragte, Behörden und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation in Verbindung stehen, den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter, allen Beteiligten gegenüber wirksam.

Versicherungen

Der Veranstalter muss eine Veranstalter- Haftpflichtversicherung abschließen. Ebenso ist eine Funktionärs- und Zuschauer- Unfallversicherung abzuschließen.

Streckenposten

Als verantwortliche Streckenposten dürfen nur Erwachsene fungieren. Der Veranstalter setzt einen Sachrichter ein, welcher die Fehler der Teilnehmer/innen eigenverantwortlich und gut sichtbar mit einer Tafel anzeigt.

Schiedsrichter

Bei den Veranstaltungen ist jeweils ein/e Schiedsrichter/in erforderlich, um die sich die Veranstalter rechtzeitig bemühen müssen. Er/sie hat die Aufgabe, sich 30 Minuten vor der Veranstaltung vom ordnungsgemäßen Parcoursaufbau und dem einwandfreien technischen Zustand der Fahrzeuge zu überzeugen.

Kurzausschreibung

Jeder Veranstalter hat mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung eine Kurzausschreibung mit allen für die Veranstaltung wichtigen Daten an die beteiligten Clubs, sowie an die DMV/MSJ Geschäftsstelle nach Eschbach zu schicken.

Organisations- und Parcoursplan

Der Veranstalter hat neben den diversen Genehmigungen einen Organisationsplan der Veranstaltung, einen Parcoursplan und ein Exemplar der Haftungsverzichterklärung öffentlich auszuhängen.

Parcoursbestimmungen

Gefahren wird eine Slalomstrecke bis max. 150 Meter Streckenlänge, die mit Pylonen abgesteckt ist. Den Veranstaltern wird empfohlen, die Streckenführung so zu wählen, dass ein Rundkurs gefahren werden kann. Die Aufgabenstellung muss mindestens aus einer Spurgasse mit jeweils rechts und links 5 Pylonen, einer Wende von 180 Grad, mindestens einem Tor und einigen Pylonen nach Schweizer Slalomart bestehen. Der Parcours kann auf einer Straße oder einem Platz mit Beton oder Asphaltbelag aufgebaut sein. Hallenveranstaltungen sind auch möglich.
Mindestabstand bei den einzelnen Toren beträgt 1,10 Meter. Der Abstand zwischen den Hindernissen beträgt mindestens 2,30 Meter. Die Pylonen der gegenüber liegenden Streckenteile müssen mindestens um die doppelte Torbreite auseinander liegen. Die Pylonen müssen um ihre gesamte Stellfläche deutlich markiert sein.
Wertungsaufgaben:

Pylonentor:
Ein Pylonentor besteht aus zwei Pylonen.
Halbe Wende 90°/ ganze Wende 180°:
Jeweils durch drei in einen Dreieck unmittelbar nebeneinander angeordneten Pylone aufgebaut.
Spurgasse:
Eine Spurgasse besteht aus mindestens 3 bis max. 5 Pylonen pro Seite. Die Pylonen werden Bodenplatte an Bodenplatte aufgestellt und gesamtheitlich markiert. Eine Spurgasse muss immer gerade aufgebaut sein.
Schweizer Slalom:
Der "Schweizer" ist eine Folge von Pylonen in einer Linie, die wechselseitig zu durchfahren sind. Die erste Einfahrt muss eindeutig vorgegeben sein. Ein "Schweizer" muss in einer geraden Linie stehen.

Während der Veranstaltung darf der Parcours nicht verändert werden. Die Teilnehmer haben die Aufgabe, die vorgeschriebene Fahrtstrecke zweimal auf Bestzeit zu durchfahren. Die Zeitnahme erfolgt mit einer Lichtschranke.
Die Zeitnahme muss mit einer Genauigkeit von 1/100 Sekunden erfolgen. Die Lichtschranke ist auf die Vorderräder des Tretcars auszurichten. Der Start erfolgt aus dem Stand.
Der Start erfolgt einzeln, von der Vorstartlinie aus, die sich 1,50 Meter vor der Startlinie befindet. Sobald das Startsignal gegeben wird, darf gestartet werden. Es wird nicht klassenweise gestartet. Die Teilnehmer/innen fahren in der Reihenfolge der Nennungsabgabe ihre Probe- und Wertungsläufe. Sie werden zum Start durch den Streckensprecher aufgerufen. Eine Teilnahme außer Konkurrenz ist nicht gestattet!

Sicherheitsbestimmungen

Der Veranstalter wird durch geeignete Maßnahmen für eine ausreichende Sicherung der Strecke und der Zuschauerplätze sorgen. Zu festen Hindernissen und Zuschauerplätzen soll ein Mindestabstand von ca. 3m von der Parcours-Außenlinie eingehalten werden. Bei geringeren Abständen müssen Hindernisse (z.B. Gitter, Masten etc.) und Zuschauerplätze durch Strohballen, Reifenketten oder ähnliches abgesichert werden. Der Mindestabstand soll 2m von der Parcoursaußenlinie betragen. Für Sicherheitseinrichtungen ist der Veranstalter verantwortlich.

Strafzeiten

Das Verschieben und Umwerfen von Pylonen wird mit Strafzeiten belegt. Im einzelnen sind dies:
Verschieben oder Umwerfen eines Pylonen 2 Strafsekunden
Auslassen oder falsches Befahren einer Aufgabe 10 Strafsekunden
Eine Pylone gilt als verschoben, wenn die Markierung ganz verlassen. ist. Hierbei ist die Innenkante der Markierung maßgebend. Bei Spurgassen wird pro Seite nur ein Fehler angerechnet, auch wenn mehrere Pylonen gefallen oder verschoben sind. Ein Tor gilt als ausgelassen, wenn der Fahrer daran vorbeifahrt, ohne eine Pylone zu verschieben oder zu werfen, ansonsten werden die Fehler gewertet. Wird der "Schweizer Slalom" von der falschen Seite angefahren, so gilt dieser grundsätzlich als ausgelassenes Tor. Als Fehler werden nur Pylonen angesehen, die durch direkte Fahrzeugeinwirkung verschoben oder geworfen werden.

  • Verstoß gegen erlassene Bestimmungen,
  • Nichtbefolgen von Funktionärsanweisungen,
  • Fremde Hilfe (anschieben oder ähnliches)

führt zum Wertungsausschluss.

Wertung

Die Wertung erfolgt nach Fahrzeit und Strafsekunden. Die Fahrzeiten der beiden Wertungsläufe und evtl. Strafsekunden werden addiert und ergeben die Gesamtfahrzeit. Der/die Fahrer/in mit der kürzesten Gesamtfahrzeit (einschließlich Strafsekunden) ist Sieger seiner Klasse. Bei ex aequo entscheidet die kürzere Fahrzeit des besseren Laufes. Zur Wertung werden nur die beiden ersten Wertungsläufe herangezogen.

Siegerehrung

Die Siegerehrung ist Bestandteil jeder Veranstaltung, und findet im Anschluss statt. In jeder Klasse werden 30% Pokale ausgegeben. Mindestens aber drei. Weitere Ehrenpreise bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Bei Gleichstand werden beide gleich gewertet, jedoch der nächst tiefere Platz wird nicht belegt. Preise werden nicht nachgereicht.

Punktewertung

Die Wertung der DMV-Tretcar-Hessenmeisterschaft wird nach folgender Tabelle vorgenommen:

1. Platz100 Punkte
2. Platz95 Punkte
3. Platz90 Punkte
4. Platz85 Punkte
5. Platz80 Punkte
6. Platz75 Punkte
7. Platz70 Punkte
8. Platz65 Punkte
...
20. Platz5 Punkte

Ab dem 21. Platz erhält jeder Teilnehmer/in 1 Punkt.

Meisterschaftswertung

Der/die Teilnehmer/in mit der höchsten Punktzahl in der Klasse ist DMV/MSJ Tretcar Hessenmeister/in.
Sind mindestens 5 Teilnehmer in einer Klasse, werden 3 Pokale vergeben. Ein Rechtsanspruch auf Verleihung eines Preises besteht nicht.

Auswertung und Meisterschaft

Die Auswertung erfolgt durch den DMV Hessen. Die Veranstalter müssen innerhalb einer Woche nach der Veranstaltung eine Ergebnisliste mit Angabe der Daten an das DMV/MSJ- Sekretariat Hessen, nach Rimberg schicken.
Des weiteren ist eine Ausfertigung an den Tretcar-Referenten zu senden.

Beispiel:
Name
Club
Ort
Straße
Geb. Datum
MSJ. Nr.
1. Lauf
2. Lauf
Gesamtzeit
Punkte
usw.
1.Mustermann, Karl
MSC Scharfe Kurve
23670 Besendorf
Bachgasse 7
02.01.2000
80111
56,23
55,34
1.51,57
100
2.Bianca Kirsch
MSC Kurbelwelle
24615 Strohdorf
Fichtenstraße 5
08.02.2001
81239
58,12
57,32
1.55,44
95
3.Dani Schrof
AMC Fuchskaute
36720 Kugeldorf
Tannenweg 3
17.05.1999
79977
59,89
57,01
1.56,90
90
4.Artur Schatz
MC Heißerstuhl
37850 Schönstadt
Waldstr.17
31.12.1999
86888
59,12
59,11
1.58,23
85
5.Diana Förster
MSC Schönberg
22657 Schönberg
Bahnhofstr. 23
06.06.2001
99999
59,03
1.02,14
2.01,17
80

Allgemeines

Die Veranstaltungen dienen in erster Linie der Verkehrserziehung der Kinder ab dem frühesten Alter. Über den sportlichen Wettbewerb soll einer möglichst große Zahl von Kindern und Jugendlichen die Verkehrserziehung nahegebracht werden. Bereits ab dem frühesten Alter sollen die Jugendlichen die Möglichkeit haben, an Tretcar-Turnieren teilzunehmen. Die einzelnen Veranstaltungen sind offen für alle Jugendlichen innerhalb der Altersbeschränkungen. Eine Clubmitgliedschaft in einem DMV-Ortsclub wird empfohlen, ist aber zweitrangig.

Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der dmsj (deutsche motorsport Jugend im DMSB) unter den Auflagen der zuständigen Erlaubnisbehörde ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen oder von den Behörden angeforderten erforderlichen Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Die Teilnehmer sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet. Allen Teilnehmern ist der Genuss von Alkohol und Drogen untersagt. Für Funktionäre gilt das Gleiche. Anordnungen des Veranstalters ist unbedingt Folge zu leisten. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist.

Die Haftungsverzichterklärung ist Bestandteil des Nennungsformulares der Veranstaltung.

Ausschreibungen und Durchführungsbestimmungen der Tretcar-Hessenmeisterschaft sind bei der MSJ Geschäftsstelle in Eschbach oder beim Veranstalter erhältlich.

Verschiedenes

Die Auslegung der Ausschreibung obliegt dem Veranstalter. Etwaige Aus­führungs­bestimmungen für regionale oder sonstige Meisterschaften gelten zusätzlich, können aber diese Bestimmungen der Rahmenausschreibung nicht außer Kraft setzen. Verbindliche Auskünfte über die Veranstaltung erteilt nur der Slalomleiter.

Die Rahmenausschreibung für dmsj -Tretcar- Veranstaltungen sowie evtl. Ergänzungs­bestimmungen wird/werden ausgehängt.

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